AGB's
Allgemeine Geschäftbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Verträge der Firma Ski Sutter, vertreten durch den Geschäftsinhaber, Sven Sutter, Dresdener Str. 66a, 01904 Neukirch (nachfolgend als „Vermieterin“ bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) zwecks Vermietung von Ski‐Zubehör zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
2. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Vermieterin ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
2. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Darstellung auf der Internetseite des Vermieters mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
3. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung per E‐Mail oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß § 6 dieser AGB.
4. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem (1) Monat ist die Miete für den ersten (1.) Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
5. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Vermieters gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters können jederzeit auf dessen Internetseiten eingesehen werden.
§ 3 Übergabe der Mietsache
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, der Vermieterin diese unverzüglich anzuzeigen.
2. Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. Ein Umtausch der Mietsache ist jederzeit möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere / teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Bei der Entscheidung für eine niedrigere / preisgünstigere Kategorie erfolgt keine Erstattung.
§ 4 Mietdauer
1. Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Tag, welcher auf der Vereinbarung vermerkt wurde. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen.
2. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
3. Die Rückgabe aller Mietsachen hat am vereinbarten Rückgabetag, welcher auf der Vereinbarung vermerkt wurde, vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer länger als vereinbarten Inanspruchnahme der Mietsache wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu den vor Ort marktüblichen Konditionen berechnet und ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen.
§ 5 Versicherungsoption
1. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung zu versichern. Die Kosten dieser Versicherung betragen 20,00 €.
2. Bei Diebstahl hat der Mieter innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
3. Im Falle der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
§ 6 Kündigung, Rücktritt
1. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abholtermin bis zu dem vom Vermieter und Mieter vereinbarten Rückgabetermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Insbesondere berechtigten schlechter Witterungsbedingungen oder anderen Behinderungen, die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, nicht zur Kündigung.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere Krankheit bzw. Unfall des Mieters oder auch ein Todesfall naher Angehöriger bzw. Mitreisender des Mieters. Eine Kündigung ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
3. Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während des Mietzeitraums ist eine Rückerstattung der Miete nur dann möglich, wenn diese unverzüglich dem Vermieter angezeigt wird und außerdem ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Der Vermieter wird die anteilige Miete ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests an den Mieter zurückerstatten.
4. Sofern der Mieter die Mietsache verspätet oder gar nicht abholt, ist eine Erstattung der Miete ausgeschlossen. Gleiches gilt bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache durch den Mieter.
§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter ist für den Zeitraum von der Abholung der Mietsache bis zur Rückgabe beim Vermieter für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache (insbesondere Skier) einzeln und voneinander getrennt oder in Ski‐Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder ein einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
2. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
3. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
4. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und diesen unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 8 Haftung und Pflichten des Vermieters
1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
2. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens. 3. Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat der Vermieter den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.
§ 9 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen
1. Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Es können wahlweise folgende Zahlungsarten gewählt werden: Zahlung in bar: Die Zahlung erfolgt mittels Bargeld bzw. EC-Karte bei Abholung der Mietsachen bzw. wie auf dem Leihschein vermerkt.
3. Im Falle von Rücklastschriften ist der Vermieter berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von 5,00 Euro zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Vermieter Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind.
§ 10 Informationen zur Mängelhaftung
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts. Bei Mietern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher gem. § 13 BGB), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.“
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.